Definitionen & Richtlinien

Aromapflege

Unter Aromapflege verstehen wir den gezielten, geschulten Einsatz naturbelassener ätherischer Öle, fetter Pflanzenöle, Hydrolate und deren Aromapflegeprodukte in bester Qualität in der professionellen Gesundheits- und Krankenpflege. Aromapflege zählt zu den komplementären Pflegemethoden. Sie dient der Förderung und Erhaltung der Gesundheit- und es Wohlbefindens, sowie den pflegerischen und prophylaktischen Maßnahmen.

Im Rahmen des Pflegekonzepts Aromapflege wird mittels der Anamnese der Bedarf und die Gewohnheiten des Patienten erhoben und geeignete Maßnahmen geplant. Diese Maßnahmen werden im Rahmen des Pflegeprozesses regelmäßig evaluiert und auf ihren Erfolg hin überprüft. Dabei steht immer der Mensch mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt der Überlegungen.

Aromapflege findet im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich der Gesundheits- und Krankenpflege statt. Dieser Bereich wird durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt. Die Aromapflegeanwendung erfolgt über den Geruchssinn und über die intakte Haut und Schleimhaut.

Aromapflege kann daher in folgenden Bereichen Anwendung finden:

  • Raumbeduftung
  • Hautpflege
  • Einreibungen und Streichungen (z. B. Pneumonieprophylaxe, Decubitusprophylaxe)
  • Pflegeindizierte Waschungen und Bäder
  • Mundpflege
  • Wickel und Kompressen

Andere Anwendungsarten wie z. B. Wundbehandlung fallen in den mitverantwortlichen Bereich und werden im Rahmen der Aromatherapie vom Arzt angeordnet.

 

 

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