Definitionen & Richtlinien

In der Gesundheits- und Krankenpflege lässt sich die Aromapflege inzwischen nicht mehr aus dem professionellen Pflegealltag wegdenken. Es kommt auch dem Wunsch vieler Patienten entgegen. Daneben ist es zudem werbewirksam komplementäre Pflegemethoden in Institutionen anzubieten.

Definitionen Aromapflege:

„Die Aromapflege, als anerkannte komplementäre Pflegemethode, ist ein Teil der Pflanzenheilkunde. Man versteht darunter den professionellen Einsatz von 100% naturreinen ätherische Ölen, fetten Pflanzenölen, Hydrolaten und den daraus hergestellten Pflegeprodukten. Die aromapflegerischen Interventionen betreffen den Tätigkeitsbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.

Sie dient prophylaktischen und pflegerischen Maßnahmen und wird im Sinne des Pflegeprozesses sowie Pflegediagnosen integriert. Die Aromapflege zählt zu den ganzheitlichen Pflegekonzepten und unterliegt einem stetigen Entwicklungsprozess. Neue Erfahrungen und Erkenntnisse erweitern das Tätigkeitsfeld im Rahmen der Aromapflege.

Die Anwendung erfolgt patientenorientiert über den Geruchssinn wie z.B. Raumbeduftung, Duftfleckerl…, über die intakte Haut wie Waschungen, Hautpflege, Streichungen und Einreibungen sowie Wickel und Kompressen“.

(Deutsch-Grasl/Buchmayr/Fink (2023), S.14/15).

Richtlinien Aromapflege:

Die pflegerischen Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfassen die eigenverantwortliche Erhebung des Pflegebedarfes sowie Beurteilung der Pflegeabhängigkeit, die Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen (Pflegeprozeß) in allen Versorgungsformen und Versorgungsstufen, die Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung im Rahmen der Pflege sowie Pflegeforschung (vgl..§ 14 Abs. 1 GuKG).

Mit dem Einsatz der Aromapflege wird „der Patient als Mensch“ wieder vermehrt in den Mittelpunkt gestellt. Es wird beim Einsatz der komplementären Pflegemethoden ein Bogen zwischen Pflegepraxis und Wissenschaft gespannt.

Aromapflege als Konzept in der Gesundheits- und Krankenpflege setzt jedoch ein fundiertes Fachwissen voraus. Dies kann durch umfangreiche Fort- und Weiterbildung erreicht und sichergestellt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen bei der Ausübung der Aromapflege im professionellen Pflegealltag berücksichtigt werden.

Ziel muss es sein, Werte, Sicherheit und Qualitätskriterien zu schaffen, und diese transparent zu vermitteln.

Die ÖgwA/Pflege bietet mit ihrem Expertenwissen dazu die Möglichkeit.

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