Fort- und WB-Aromapflege nach § 63 und § 64 GuKG

Fort- und Weiterbildungen zum Thema Aromapflege

(Folgender Text wurde auszugsweise aus dem Aromapflegehandbuch, siehe Literaturhinweis entnommen):

Fort- und Weiterbildungen sind in Österreich im Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz / GuKG (§63 und §64) festgelegt.

„Fortbildungen“ sind im GuKG nach dem §63 geregelt.

Fortbildungen (Schulungen) im Bereich Pflege sollten, was das Thema Aromapflege betrifft, selbstverständlich nur von Personen unterrichtet werden, welche die nötige berufliche Qualifikation (DGKS, DGKP, DKKS…) und dementsprechendes Fachwissen, sowie praktische Erfahrungen, die Methode betreffend, mitbringen.

Wir empfehlen ein mindestens zweitägiges Basisseminar (Einführungsseminar) und im Anschluss dazu ein zweitägiges Fortsetzungsseminar.

Basisseminare (Einführungsseminare) sollten folgende Inhalte vermitteln:

  • Grundlagen der Aromapflege
  • Gewinnungsmethoden
  • Qualitätskriterien
  • Lagerung und Haltbarkeit von ätherischen Ölen, fetten Pflanzenölen und Hydrolaten
  • praktische Anwendungen wie Raumbeduftung, Waschungen, Bäder, Hautpflege, Wickel und Kompressen…
  • Besprechung der wichtigsten ätherischen Öle und fetten Pflanzenöle
  • Streifzug in die Biochemie der ätherischen Öle
  • Physiologie des Geruchssinnes und der Haut
  • Empfehlungen für die Umsetzung in der Gesundheits- und Krankenpflege
  • gesetzliche Aspekte


Aufbauseminare 
(Fortsetzungsseminare) beinhalten weiters:

  • ausführliche Kenntnisse zur Biochemie der Inhaltsstoffe von ätherischen Ölen und fetten Pflanzenölen
  • Botanikwissen zu ätherischen und fetten Ölpflanzen
  • Besprechung weiterer ätherischer Öle
  • praktische Übungen mit Anwendungen von ätherischen Ölen und fetten Pflanzenölen in Form von Einreibungen, Wickeln und Kompressen…
  • Duftübungen
  • Erfahrungsaustausch

 

Die Weiterbildung „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ ist im §64 des GuKG geregelt und

– vermittelt umfassendes, vertiefendes Wissen in der Aromapflege in Theorie und Praxis
– verlangt eine Fachbereitsarbeit und
– endet mit einer Abschlussprüfung.

Die Weiterbildung nach §64 GuKG „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ soll eine hohe Qualität der Aromapflege in Krankenhäusern und Pflegeheimen garantieren.
Vom Gesetzgeber wurden dafür grundsätzliche Ausbildungsrichtlinien geschaffen:

Die Weiterbildungsdauer hat mindestens 180 Stunden Theorie zu umfassen. Diese Ausbildung ist vor allem für jene Pflegepersonen besonders empfehlenswert, die für die Implementierung der Aromapflege auf einer Station verantwortlich sind, bzw. die Leitung des Aroma-Arbeitskreises einer Institution übernehmen.

Die Absolventen sind nach einer erfolgreichen Prüfung berechtigt, nach dem §64 GuKG die Zusatzbezeichnung „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ zu führen und wird wie folgt angeführt: z.B. DGKS Maria Mustermann Komplementäre Pflege – Aromapflege.

Trotz absolvierter Fort- und Weiterbildungen darf erst nach Genehmigung der Krankenanstaltsleitung (Pflegedienstleitung, ärztliche Leitung, Verwaltungsdirektion) die Umsetzung der Aromapflege beim Patienten angewendet werden.

Die persönliche, gesunde Selbsteinschätzung der Anwenderinnen und das Wissen über die Methode, sowie das Verantwortungsbewusstsein dem Patienten gegenüber ist unerlässlich.

Literaturverzeichnis

Deutsch, E./Buchmayr, B./Eberle, M. (2013): Aromapflege Handbuch Leitfaden für den Einsatz ätherischer Öle in Gesundheits-, Krankenpflege- und Sozialberufen. Pflach: Thomas Grasl, Aromapflege.com

 Die Weiterbildung der Aromapflege sollte folgende Inhalte vermitteln:

1. Grundlagen der Aromapflege
2. Grundlagen der Heilpflanzenkunde
3. Biochemie ätherischer Öle
4. Spezielle Aspekte der Wahrnehmung über die Sinnesorgane – psychische Wirkung der ätherischen Öle
5. Spezielle Anwendungsformen mit praktischen Übungen
6. Anwendungsbereiche der Aromapflege im intra- und extramuralen Bereich sowie spezielle Anwendungen der Aromapflege
7. Rechtskundlicher Bereich
8. Institutsautonomer Bereich / Kolloquium

Die gesamte Rechtsvorschrift für die Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung finden Sie hier (klick!).

Informationen zu den aktuellen Kursanbietern für Weiterbildungen nach §64 GuKG finden Sie auf unserer Link-Seite.

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