Recht
Aufgrund geänderter gesetzlicher Bedingungen für Kosmetikhersteller wird das nachstehende Gutachten derzeit überarbeitet!
Dennoch bleibt die Gesetzeslage für DGKS/DGKP weiterhin grundsätzlich nach dem GuKG aufrecht!
Wir informieren Sie in Kürze!
Gutachten Dr. Gepart
In unserer modernen, vernetzten und sehr komplexen Arbeitswelt sind Rechtssicherheit inklusive Haftung wichtige unternehmerische Säulen. Für ein erfolgreiches und seriöses Unternehmen ist das Wissen über alle rechtlichen Voraussetzungen von großer Bedeutung, weil nur so die Investitions- und Betriebskosten abgeschätzt werden können. Das betrifft die Aus- und Fortbildung mit den entsprechenden Befähigungs- und Berechtigungsnachweisen sowie die baulichen und hygienischen Qualitätsstandards bezüglich der einzelnen Arbeitsvorgänge und Fertigungsschritte. Ich bin Herrn Dr. Gepart sehr dankbar, dass er in einem wachsenden Geschäftsbereich, der sich mit der Beratung und Vermarktung von ätherischen Öl-Mischungen beschäftigt, für ein gutes Stück Rechtssicherheit sorgt.
Dr. Wolfgang Steflitsch
im Namen der ÖGwA-Vorstandsmitglieder
Zum kompletten Text des Gutachtens von Herrn Dr. Gepart kommen unsere Mitglieder über den Internen Bereich!
Fort- und WB-Aromapflege nach § 63 und § 64 GuKG
Fort- und Weiterbildungen zum Thema Aromapflege
(Folgender Text wurde auszugsweise aus dem Aromapflegehandbuch, siehe Literaturhinweis entnommen):
Fort- und Weiterbildungen sind in Österreich im Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz / GuKG (§63 und §64) festgelegt.
„Fortbildungen“ sind im GuKG nach dem §63 geregelt.
Fortbildungen (Schulungen) im Bereich Pflege sollten, was das Thema Aromapflege betrifft, selbstverständlich nur von Personen unterrichtet werden, welche die nötige berufliche Qualifikation (DGKS, DGKP, DKKS…) und dementsprechendes Fachwissen, sowie praktische Erfahrungen, die Methode betreffend, mitbringen.
Wir empfehlen ein mindestens zweitägiges Basisseminar (Einführungsseminar) und im Anschluss dazu ein zweitägiges Fortsetzungsseminar.
Basisseminare (Einführungsseminare) sollten folgende Inhalte vermitteln:
- Grundlagen der Aromapflege
- Gewinnungsmethoden
- Qualitätskriterien
- Lagerung und Haltbarkeit von ätherischen Ölen, fetten Pflanzenölen und Hydrolaten
- praktische Anwendungen wie Raumbeduftung, Waschungen, Bäder, Hautpflege, Wickel und Kompressen…
- Besprechung der wichtigsten ätherischen Öle und fetten Pflanzenöle
- Streifzug in die Biochemie der ätherischen Öle
- Physiologie des Geruchssinnes und der Haut
- Empfehlungen für die Umsetzung in der Gesundheits- und Krankenpflege
- gesetzliche Aspekte
Aufbauseminare (Fortsetzungsseminare) beinhalten weiters:
- ausführliche Kenntnisse zur Biochemie der Inhaltsstoffe von ätherischen Ölen und fetten Pflanzenölen
- Botanikwissen zu ätherischen und fetten Ölpflanzen
- Besprechung weiterer ätherischer Öle
- praktische Übungen mit Anwendungen von ätherischen Ölen und fetten Pflanzenölen in Form von Einreibungen, Wickeln und Kompressen…
- Duftübungen
- Erfahrungsaustausch
Die Weiterbildung „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ ist im §64 des GuKG geregelt und
- vermittelt umfassendes, vertiefendes Wissen in der Aromapflege in Theorie und Praxis
- verlangt eine Fachbereitsarbeit und
- endet mit einer Abschlussprüfung.
Die Weiterbildung nach §64 GuKG „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ soll eine hohe Qualität der Aromapflege in Krankenhäusern und Pflegeheimen garantieren.
Vom Gesetzgeber wurden dafür grundsätzliche Ausbildungsrichtlinien geschaffen:
Die Weiterbildungsdauer hat mindestens 180 Stunden Theorie zu umfassen. Diese Ausbildung ist vor allem für jene Pflegepersonen besonders empfehlenswert, die für die Implementierung der Aromapflege auf einer Station verantwortlich sind, bzw. die Leitung des Aroma-Arbeitskreises einer Institution übernehmen.
Die Absolventen sind nach einer erfolgreichen Prüfung berechtigt, nach dem §64 GuKG die Zusatzbezeichnung „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ zu führen und wird wie folgt angeführt: z.B. DGKS Maria Mustermann Komplementäre Pflege – Aromapflege.
Trotz absolvierter Fort- und Weiterbildungen darf erst nach Genehmigung der Krankenanstaltsleitung (Pflegedienstleitung, ärztliche Leitung, Verwaltungsdirektion) die Umsetzung der Aromapflege beim Patienten angewendet werden.
Die persönliche, gesunde Selbsteinschätzung der Anwenderinnen und das Wissen über die Methode, sowie das Verantwortungsbewusstsein dem Patienten gegenüber ist unerlässlich.
Literaturverzeichnis
Deutsch, E./Buchmayr, B./Eberle, M. (2013): Aromapflege Handbuch Leitfaden für den Einsatz ätherischer Öle in Gesundheits-, Krankenpflege- und Sozialberufen. Pflach: Thomas Grasl, Aromapflege.com
Die Weiterbildung der Aromapflege sollte folgende Inhalte vermitteln:
- Grundlagen der Aromapflege
- Grundlagen der Heilpflanzenkunde
- Biochemie ätherischer Öle
- Spezielle Aspekte der Wahrnehmung über die Sinnesorgane – psychische Wirkung der ätherischen Öle
- Spezielle Anwendungsformen mit praktischen Übungen
- Anwendungsbereiche der Aromapflege im intra- und extramuralen Bereich sowie spezielle Anwendungen der Aromapflege
- Rechtskundlicher Bereich
- Institutsautonomer Bereich / Kolloquium
Die gesamte Rechtsvorschrift für die Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung finden Sie hier (klick!).
